Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von: Rederij Rembrandt, Blauwpoortshaven 5, 2312 EL Leiden

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rederij Rembrandt: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auftraggeber: die Gegenpartei der Rederij Rembrandt.

Artikel 2 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen der Rederij Rembrandt und einem Kunden, für die die Rederij Rembrandt diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind .
  2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Die Rederij Rembrandt und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben.
  2. Die Angebote der Rederij Rembrandt sind freibleibend; sie sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Die Rederij Rembrandt ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme von der Gegenpartei schriftlich und/oder telefonisch innerhalb der vorgenannten 14 Tage bestätigt wird, sofern nicht anders angegeben.
  3. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 4 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag ist endgültig/verbindlich, wenn eine von der Rederij Rembrandt erstellte schriftliche Bestätigung per Post/E-Mail gesendet wurde.
  2. Wetterbedingungen (starke Sturm- und/oder Eisverhältnisse und/oder Hochwasser), die die Reise erschweren oder unmöglich machen, sind die auflösende Bedingung für alle Reisen. Ob solche Wetterbedingungen vorliegen, wird zunächst von der Rederij Rembrandt und/oder dem amtierenden Skipper beurteilt.
  3. Die Rederij Rembrandt und/oder der amtierende Skipper sind berechtigt, Passagiere, die sich schlecht benehmen oder sich in einem offensichtlichen Zustand befinden, von Bord zu nehmen.
  4. Der Kunde kann keinen bestimmten Bootstyp oder ein bestimmtes Boot für die Durchführung eines Programms beanspruchen. Eine solche Anfrage liegt im Ermessen der Rederij Rembrandt.
  5. Der Auftraggeber hat allen Weisungen der Rederij Rembrandt oder ihrer Mitarbeiter pünktlich und unverzüglich Folge zu leisten. Der Zutritt zum Kassensteg, zum Abfahrtssteg oder zum Ausflugsschiff kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, wenn dies nach Ansicht der Rederij Rembrandt erforderlich ist, beispielsweise im Zusammenhang mit Kapazität, Sicherheit, öffentlicher Ordnung, drohendem Schadenseintritt oder Belästigung.

Artikel 5 Verspätung

  1. Ist der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, werden der Rederij Rembrandt entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnet. Bei Überschreitung der Abfahrtszeit wird jede angefangene Viertelstunde vom Auftraggeber bezahlt. Sowie zusätzliche Kosten für Bedienung, Führung und andere Besatzungsmitglieder, falls zutreffend.
  2. Durch den Kunden verursachte größere Verzögerungen können zur Stornierung (von Teilen) des Programms führen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung hat.

Artikel 6 Zahlung

  1. Nach Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung zahlt der Kunde den vereinbarten Betrag vor der Kreuzfahrt in bar oder per elektronischer Zahlung an der Kasse der Rederij Rembrandt oder spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum.
  2. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommt, gerät der Kunde ohne Inverzugsetzung in Verzug und der vom Kunden der Rederij Rembrandt geschuldete Betrag wird um die gesetzlichen Zinsen und die außergerichtlichen Inkassokosten erhöht. Diese außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch € 115,00 €.
  3. Anfallende Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 7 Catering

  1. Das Catering an Bord wird ausschließlich von der Rederij Rembrandt selbst bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen der Rederij Rembrandt und dem Kunden vereinbart wurde.
  2. Bei Stornierung des bestellten Caterings innerhalb von 7 Tagen vor dem Abreisedatum gehen die verderblichen Waren vollständig zu Lasten des Kunden.

Artikel 8 Stornierung durch den Kunden

  1. Im Falle einer Stornierung nach Rücksendung der unterschriebenen schriftlichen Bestätigung ist der Kunde jederzeit verpflichtet, € 25,00  Verwaltungskosten zu zahlen.
  2. Bei einer Stornierung 6 Wochen vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 10 % des Gesamtpreises zu zahlen.
  3. Bei einer Stornierung 6 bis 2 Wochen vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 25 % des Gesamtpreises zu zahlen.
  4. Bei einer Stornierung 2 bis 1 Woche vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Gesamtpreises zu zahlen.
  5. Im Falle einer Stornierung von 7 bis 2 Tagen vor dem Abreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 75% des Gesamtpreises zu zahlen.
  6. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises zu zahlen.
  7. Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Artikel 9 Teilstornierung

  1. Die Reduzierung der Passagierzahl oder sonstige Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform.
  2. Der amtierende Schiffsführer entscheidet über die mögliche Aufnahme weiterer Passagiere, wenn die in der schriftlichen Bestätigung angegebene Passagierzahl überschritten wird. Die maximale Anzahl der zugelassenen Passagiere wird strikt durchgesetzt.

Artikel 10 Haftung der Rederij Rembrandt

  1. Die Rederij Rembrandt haftet niemals für Schäden und/oder Verlust von Eigentum des Auftraggebers. Der Kunde nimmt alle seine Sachen auf eigene Gefahr mit an Bord.
  2. Die Rederij Rembrandt haftet niemals für Schäden, die durch den Tod oder die Verletzung des Auftraggebers verursacht wurden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Rederij Rembrandt.
  3. Die Rederij Rembrandt haftet niemals für Personen- oder Sachschäden des Auftraggebers, die beim Betreten des Kassenstegs, des Abfahrtsanlegers oder des Ausflugsschiffes entstehen. Der Kunde betritt den Kassensteg, den Abfahrtsteg und das Ausflugsschiff ausschließlich auf eigene Gefahr.
  4. Die Rederij Rembrandt haftet niemals für Schäden, die durch Verspätungen während der Abfahrt oder während der Kreuzfahrt verursacht werden.
  5. Die Rederij Rembrandt haftet niemals für indirekte oder Folgeschäden.
  6. Soweit die Rederij Rembrandt für Schäden haftet, ist diese Haftung maximal auf die Deckungssumme ihrer Versicherung beschränkt.
  7. Soweit die Rederij Rembrandt für Schäden haftet, die nicht von ihrer Versicherung gedeckt sind, ist diese Haftung maximal auf den Rechnungsbetrag begrenzt.

Artikel 11 Haftung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die der Auftraggeber am Eigentum der Rederij Rembrandt oder Dritten verursacht.
  2. Der Kunde haftet gegenüber der Rederij Rembrandt und/oder ihren Mitarbeitern für Schäden, die durch den Kunden oder sein Gepäck verursacht werden.
  3. Alle von der Rederij Rembrandt organisierten Aktivitäten erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
  4. Der Auftraggeber stellt die Rederij Rembrandt von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

Artikel 12 Reklamationen

  1. Reklamationen müssen innerhalb von 2 Tagen nach der Kreuzfahrt schriftlich bei der Rederij Rembrandt eingereicht werden.
  2. Mündliche oder später als zwei Tage nach der Kreuzfahrt eingereichte Beschwerden werden nicht bearbeitet.
  3. Abweichend von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze sind etwaige Beanstandungen der Verpflegung am Abend selbst direkt und ausdrücklich dem Servicepersonal zu melden.

Artikel 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese Geschäftsbedingungen und alle unter diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen und unter diesen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Den Haag vorgelegt.

Artikel 14 Sicherheit

  1. Der Kunde muss jederzeit den Anweisungen des verantwortlichen Skippers und/oder Mitarbeitern der Rederij Rembrandt Folge leisten.
  2. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen haben der Skipper und/oder Mitarbeiter der Rederij Rembrandt das Recht, die Reise abzubrechen. In diesem Fall kann der Kunde keine Minderung des im Vertrag genannten Betrags und/oder des bereits genossenen Caterings verlangen.